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eingesetzte Kräfte
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Fahrzeugaufgebot |
Die Einsatzkräfte der Feuerwehr Schöneck wuden in der Nacht zu einer Amtshilfe für die Polizei im Ortsteil Kilianstäten alarmiert.
Außer einer Lageerkundung und Unterstützung mit Fachwissen war kein weiteres Tätigwerden notwendig.
Was ist eigentlich eine "Amtshilfe"?
Behörden sind in Deutschland per Gesetz dazu verpflichtet, sich auf Anforderung gegenseitig zu unterstützen. Dieser Unterstützung sind enge Grenzen gesetzt. So kann zum Beispiel die Feuerwehr der Polizei durch Bereitstellung von Gerät (ggf. mit Bedienmannschaft) und Fachwissen Amtshilfe leisten. Die Übernahme von originär zugewiesenen Aufgaben (z.B. der Verkehrsüberwachung) ist rechtlich nicht möglich.